Sozialrecht
Voraussetzung zum Führen des Titels als Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Sozialrecht sind besondere Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts. Das Sozialrecht zählt zum öffentlichen Recht, weil es das Verhältnis zwischen z.B. einer öffentlichen Verwaltung oder Behörde und einem Leistungsempfänger oder Antragsteller betrifft. Es ist weitgehend zusammengefasst im Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB, das in zwölf Abschnitten wesentliche Bereiche des Sozialrechtes regelt.
Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) schützt die Versicherten vor dem Risiko eines vorzeitigen, krankheitsbedingten Verlustes oder einer wesentlichen Beeinträchtigung ihrer Erwerbstätigkeit und sichert ihnen ein Einkommen im Alter. In Erfüllung dieser Aufgaben gewährt die Rentenversicherung u.a.
- Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation, wenn damit die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann,
- Renten bei vorzeitiger Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,
- Altersruhegeld und
- Hinterbliebenenrente.
Rentenreform
Aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung wurden Reformen des deutschen Rentensystems durchgeführt: Die Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche gegenüber dem Rentenversicherungsträger ist damit für den Einzelnen undurchschaubar geworden. Als Fachanwalt auf Sozialrecht spezialisiert, helfe ich Ihnen gegenüber Behörden und Gerichten, die richtigen Schritte zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach dem Rentenrecht einzuleiten und möglichst erfolgreich weiter zu betreiben.
Schwerbehinderte
Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Integration behinderter Menschen. Schwerbehinderte und von Behinderung bedrohte Menschen erhalten durch unsere Kanzlei umfassende Unterstützung, ob bei der Klärung ihrer Ansprüche, der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen oder auch bei evtl. nötigen Gutachten. Gegebenen Falles stehe ich Ihnen als Fachanwalt zur Seite bei der gerichtlichen Geltendmachung der Ihnen sozialrechtlich zustehenden Leistungen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung (SGB XI) verfolgt das Ziel, Pflegebedürftigen trotz ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind jedoch begrenzt und reichen grundsätzlich nicht aus all das zu gewähren, was ein Pflegebedürftiger braucht. Um das Bestmögliche für Sie zu erreichen, stehe ich Ihnen mit meinen Fachkenntnissen im Sozialrecht zur Verfügung.
Krankenversicherung
Besondere Bedeutung kommt im Bereich der Krankenversicherung (SGB V) den gekürzten und veränderten Leistungen der Krankenversicherungsträger zu, die für den Einzelnen nicht mehr zu überblicken sind. Auch hier stehe ich sachkundig mit Rat und Tat als Fachanwalt zur Verfügung, um Ihre Leistungsansprüche nach dem Sozialrecht gegenüber dem zuständigen Krankenversicherungsträger durchzusetzen.
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